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Urlaub mit Hund – Hundehaftplicht muss mit …
Man wird begeistert sein, wie viele Urlaubsdomizile mittlerweile darauf
umsatteln, die Hundehaltung während des Aufenthalts zu genehmigen. Es gibt sogar
viele Hotels, die ihre Angebotspalette genau auf die Hundehalter und ihre treuen
Begleiter ausgelegt haben. Diese Hotels befinden sich beispielsweise in der Nähe
eines Sees, in welchem sich die Vierbeiner mal so richtig austoben können. Ein
Urlaub mit Hund ist heutzutage also nichts Besonderes mehr und wird von vielen
Reiseveranstaltern ins Programm mit aufgenommen. Dennoch, so weiß jeder
Hundebesitzer, kann der Vierbeiner – so lieb er auch sein mag – mal Unfug
machen, einen kleinen oder großen Schaden verursachen oder gar einen Menschen
beißen. Aufgrund dieser Tatsache sollte man in jedem Fall vor dem Urlaub mit
Hund eine Hundehaftpflicht-Versicherung abschließen. Hundehalter von sogenannten
„großen Hunden“ besitzen eine solche Versicherung bereits in der Regel seit
steuerlicher Anmeldung dieses Tieres, denn alle Hunde, die über eine
Schulterhöhe von 40 cm liegen, gelten als „große Hunde“ und sind daher
versicherungspflichtig. Ohne eine solche nachgewiesene Haftpflichtversicherung
kann man das Tier steuerlich also nicht anmelden – vielerorts. Beim Urlaub mit
Hund in kleiner Form, sprich beim Urlaub mit einem Tier, dessen Schulterhöhe
unter 40 cm liegt, ist diese Hundehaftpflicht nicht vorgeschrieben, sichert aber
das Herrchen oder Frauchen des Tieres ab, wenn dieses mal einen kleinen oder
auch großen Schaden verursacht. Auch wenn man hier nicht unbedingt davon
ausgehen muss, dass das Tier im Urlaub mit Hund einen Menschen beißt, so kann es
jedoch durchaus sein, dass das Tier – aus Angst vor der fremden Umgebung –
einmal spontan auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht. Für
einen solchen Fall möchte man sich sicherlich nicht gerne selbst als
Schadensregulierung sehen, sondern vielmehr eine Versicherung im Nacken haben,
die das Finanzielle absichert. Damit der Urlaub mit Hund also nicht zum
finanziellen Ruin führt, sollte man – auch für kleine Hunde – eine solche
Haftpflichtversicherung in der Tasche haben.